Unter Oralchirurgie versteht man die Durchführung operativer Eingriffe im Mund. Dazu gehören:
* Entfernung der Wurzelspitze bei toten und entzündeten Zähnen
** Hohlräume im Knochen, die mit Schleimhaut ausgekleidet sind. Sie können z.B. entstehen, nachdem Zähne abgestorben sind.
Ein Fachzahnarzt für Oralchirurgie ("Oralchirurg") ist ein Zahnarzt, der nach seinem Studium eine vierjährige Weiterbildung absolviert hat. Davon mindestens ein Jahr an einer Klinik.
Er bzw. sie hat also eine zusätzliche und solide Ausbildung in Bezug auf operative Eingriffe in der Mundhöhle und auch in der Implantologie.
Den Titel "Fachzahnarzt für Oralchirurgie" darf er bzw. sie erst nach einer erfolgreich bestandenen Prüfung vor der Zahnärztekammer führen.